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   BVerwG, 01.12.1981 - 1 WB 166.80   

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https://dejure.org/1981,6071
BVerwG, 01.12.1981 - 1 WB 166.80 (https://dejure.org/1981,6071)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1981 - 1 WB 166.80 (https://dejure.org/1981,6071)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1981 - 1 WB 166.80 (https://dejure.org/1981,6071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausübung einer kassenärztlichen Tätigkeit ohne eine entsprechende Sondergenehmigung - Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Angestellten der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1981 - 1 WB 166.80
    Einer Prüfung der Frage, ob sich die gestellten Anträge tatsächlich erledigt haben, bedarf es nicht (vgl. BVerwGE 46, 215).
  • BVerwG, 15.04.1981 - 1 WB 153.80

    Kostenentscheidung gemäß der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) nach übereinstimmender

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1981 - 1 WB 166.80
    Es entspricht daher der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren vor dem Senat entstandenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschluß vom 15. April 1981 - 1 WB 153/80 - m.w.H.).
  • BVerwG, 29.05.1998 - 1 WB 22.98

    Gebühren und Kosten - Rechtsanwaltsvergütung im Wehrbeschwerdeverfahren

    § 20 WBO enthält insoweit eine abschließende Regelung, die es nicht zuläßt, die dem Antragsteller in einem Vorverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (vgl. Beschluß vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 1 WB 166.80 - <NJW 1975, 1938>).
  • VG Göttingen, 28.11.2013 - 2 B 887/13

    Abänderung; Antrag auf Abänderung; Abschiebungsanordnung; Dublin-Verfahren;

    Dem Rechtsgedanken des § 154 Abs. 1 VwGO entspricht es daher, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1981 - 1 WB 166/80 -, zit. nach juris Rn. 18).
  • VG Göttingen, 01.03.2018 - 2 A 165/16

    Ab-Vermerk; abweichende Anwendungspraxis; Anwendungspraxis; Ausschlussfrist;

    Soweit die Beklagte nicht unterliegt, sind ihr nach billigem Ermessen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, denn sie hat die Klägerin hinsichtlich eines Teils des mit dem streitgegenständlichen Bescheid vom 9. Februar 2016 festgesetzten Rückforderungsbetrags klaglos gestellt und sich somit freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben, sodass die Kostentragung insoweit dem Rechtsgedanken des § 154 Abs. 1 VwGO entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1981 - 1 WB 166/80 -, zit. nach juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22

    Gesetzesvorbehalt für Alterhöchstgrenze für den (Verwendungs-)Aufstieg von

    In der Sache war dabei vorliegend zunächst zu berücksichtigen, dass die Antragsgegnerin bereits erstinstanzlich, soweit hier von Belang, unterlegen war und sie sich überdies dem stattgebenden angefochtenen Beschluss in der Sache gebeugt und sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1981 - 1 WB 166.80 -, juris Rn. 18 ), indem sie - wie begehrt - die Antragstellerin in die zu treffende Leistungsauswahlentscheidung nunmehr einbezogen hat.
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 83.88

    Soldat auf Zeit - Möglichkeit der Entlassung - Erzieherische Maßnahme -

    § 20 WBO enthält für das Wehrbeschwerdeverfahren eine abschließende Regelung, die es nicht zuläßt, die dem Soldaten in einem erfolgreichen Beschwerdeverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzubürden (BVerwG NJW 1975, 1938; BVerwG Beschlüsse vom 1. Dezember 1981 - 1 WB 166/80 - und vom 20. März 1986 - 1 WB 167/84).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 45.89

    Staatspolitische Bildungsveranstaltung - Sonderurlaub

    Schon aus diesem Grund kommt eine Überbürdung von Auslagen des Antragstellers auf den Bund nicht in Betracht (§ 20 Abs. 1 Satz 1, § 21 WBO; zur Frage der Erstattung von Auslagen im Vorverfahren vgl. auch BVerwG NJW 1975, 1938; BVerwG Beschlüsse vom 1. Dezember 1981 - 1 WB 166/80 - und vom 29. November 1988 - 1 WB 83/88).
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